Frage
Welche Rechtsgrundlage erlaubt einer VE die Bearbeitung von Anlagedaten (Miete / Darlehen)?
Umsetzung
Dies ist das revDSG. Dabei gilt die Vorsorgeeinrichtung – auch die registrierte als Vorsorgeeinrichtung (Bundesorgan) – für diese Anlagearten als private Person gemäss revDSG. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, wobei die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone stets private Personen (keine Bundesorgane!) sind, auch wenn sie das BVG (Obligatorium der beruflichen Vorsorge) durchführen.