• Schweizerischer
  • Pensionskassenverband
  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Unterscheidung schützenswerte und besonders schützenswerte Personaldaten
Frage
Welche Daten werden als besonders schützenswert erachtet. (z.B. Zivilstand, IV-Grad usw.)
Umsetzung

Besonders schützenswerte Daten i.S. des revDSG sind:

1. Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten,

2. Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie,

3. genetische Daten,

4. biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren,

5. Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen,

6. Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe (Art. 5 lit. c revDSG).

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