Frage
Neu werden die Vorsorgeeinrichtungen als Bundesorgan eingestuft. Hat dies neben den höheren Anforderungen im DSG auch noch weitere Auswirkungen (z.B. Unterstellung ISG) falls ja, welche?
Umsetzung
Die ISG-Revision hat keine direkten Auswirkungen auf das geltende DSG und das revDSG. Der ASIP befürwortete – angesichts der Tatsache, dass Cyberrisiken schon seit etlichen Jahren auch für Pensionskassen und deren Versicherte bzw. Rentnerinnen und Rentner ein grosses Risiko darstellen – in seiner Vernehmlassung vom 14.04.2022 grundsätzlich das neue ISG. Wir begrüssten dabei die im Erläuterungsbericht, S. 18f., erwähnte Möglichkeit der Einschränkung der Meldepflicht aller registrierten und nicht registrierten Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen gemäss Art. 74a i.V.m. Art. 74b lit. j E-ISG.
Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund
Änderung des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund