• Schweizerischer
  • Pensionskassenverband
  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Abgrenzung REVDSG/Informationssicherheitsgesetz (ISG)
Frage
Neu werden die Vorsorgeeinrichtungen als Bundesorgan eingestuft. Hat dies neben den höheren Anforderungen im DSG auch noch weitere Auswirkungen (z.B. Unterstellung ISG) falls ja, welche?
Umsetzung

Die ISG-Revision hat keine direkten Auswirkungen auf das geltende DSG und das revDSG. Der ASIP befürwortete – angesichts der Tatsache, dass Cyberrisiken schon seit etlichen Jahren auch für Pensionskassen und deren Versicherte bzw. Rentnerinnen und Rentner ein grosses Risiko darstellen – in seiner Vernehmlassung vom 14.04.2022 grundsätzlich das neue ISG. Wir begrüssten dabei die im Erläuterungsbericht, S. 18f., erwähnte Möglichkeit der Einschränkung der Meldepflicht aller registrierten und nicht registrierten Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen gemäss Art. 74a i.V.m. Art. 74b lit. j E-ISG.

Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund
Änderung des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund

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