Frage
Ist der Inhalt auf der Meldeplattform EDÖB für die Öffentlichkeit jederzeit einsehbar?
Umsetzung
Ja. Der EDÖB veröffentlicht die Meldungen der Bundesorgane gemäss Art. 56 revDSG in einem öffentlich zugänglichen Register, dem DataReg (Meldepflicht nur für Verzeichnisse von Bundesorganen [Art. 12 Abs. 4 revDSG]).