Frage
Handelt es sich beim Versand eines Versicherungsausweises an eine im Ausland wohnhafte versicherte Person um einen Datentransfer ins Ausland gemäss Definition revDSG?
Umsetzung
Nein. Unter «Bekanntgeben» ist das «Übermitteln oder Zugänglichmachen von Personendaten» (Art. 5 lit. e revDSG) zu verstehen. Das «Bekanntgeben» erfordert begriffslogisch, dass der Kreis der Personen, die über die betreffende Information verfügen, erweitert wird.
Siehe David Rosenthal, Das neue Datenschutzgesetz, in: Jusletter 16. November 2020, Rz. 66.