• Schweizerischer
  • Pensionskassenverband
  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Vorsorgeeinrichtungen als Bundesorgane: weitere Auswirkungen?
Frage
Gibt es allfällige Besonderheiten zu beachten, wenn man überobligatorische Kassen wie ein Bundesorgan behandeln will?
Umsetzung

Nicht registrierten (überobligatorischen) Pensionskassen ist die Ernennung eines Datenschutzberaters freigestellt.

Siehe ASIP-Fachmitteilungen Nr. 130, S. 6, und Nr. 131, S. 1f.

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