• Schweizerischer
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  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Datenschutzberater
Frage
Nach Art. 27 Abs. 2 DSV muss der/die Datenschutzberater/in auf dem Internet publiziert werden. Als firmeneigene Pensionskasse betreiben wir keine öffentlich-zugängliche Website. Muss extra für diese Information eine solche erstellt werden?
Umsetzung

Ja, grundsätzlich schon. Allenfalls besteht die Möglichkeit einer Veröffentlichung auf der Website des Arbeitgebers (Firma).

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