Frage
Nach Art. 27 Abs. 2 DSV muss der/die Datenschutzberater/in auf dem Internet publiziert werden. Als firmeneigene Pensionskasse betreiben wir keine öffentlich-zugängliche Website. Muss extra für diese Information eine solche erstellt werden?
Umsetzung
Ja, grundsätzlich schon. Allenfalls besteht die Möglichkeit einer Veröffentlichung auf der Website des Arbeitgebers (Firma).