Frage
Handelt es sich bei der Benützung eines Mitgliederportals durch eine im Ausland wohnhafte versicherte Person um einen Datentransfer ins Ausland gemäss Definition revDSG?
Umsetzung
Nein. Es gilt Antwort unter a). Anders verhält es sich, wenn eine Vorsorgeeinrichtung Personendaten ihrem sich im Ausland befindenden Cloud-Provider zukommen lässt (Art. 16f. revDSG; Art. 8-12 revDSV). Die Vorsorgeeinrichtung hat den betroffenen Personen, d.h. den Versicherten und Rentnern/Rentnerinnen den Staat, in welchem sich der Cloud-Provider befindet, in der Datenschutzerklärung mitzuteilen (Art. 19 Abs. 4 revDSG).
Siehe David Rosenthal, Controller oder Processor: Die datenschutzrechtliche Gretchenfrage, in: Jusletter 17. Juni 2019, Rz. 66.